Historischer Ursprung von Steuern
Grundsätzlich ist der Gedanke privates Vermögen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu nutzen schon älter als man denkt. Bereits vor 5.000 Jahren wurden in Ägypten beispielsweise Viehhaltung und Fischfang besteuert. Im römischen Reich wiederum blieben die direkten Einwohner Roms von Steuern verschont. Von den Bewohnern der zahlreichen Provinzen wurden jedoch Steuern eingetrieben vor allem um Kriege zu finanzieren und das römische Reich auszuweiten. Das damalige Steuersystem lud allerdings zu Machtmissbrauch ein und Provinzbewohner wurden häufig regelrecht ausgebeutet. Im Mittelalter mussten Herrscher das prunkvolle Hochleben, den Bau von Schlössern und auch den Aufbau von Truppen finanzieren. Daher wurde Landbesitz versteuert und Besitzlose mussten alle ein und dieselbe Kopfsteuer bezahlen. Zusätzlich hat auch die Kirche den sogenannten Kirchenzehnt gefordert. Da alle Bürger denselben Steuersatz zahlen mussten, wurden besonders Menschen mit geringem Einkommen durch die Steuern stark belastet.
Körperschaftsteuererklärung
Die Körperschaftsteuererklärung muss nur von juristischen Personen wie z.B. Kapitalgesellschaften abgegeben werden. Versteuert wird dabei das Einkommen der Körperschaft aus dem letzten Kalenderjahr. Bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und beschränkt steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz im Ausland.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer, besser bekannt als Mehrwertsteuer, ist eine sogenannte indirekte Steuer. Obwohl eigentlich Unternehmen steuerpflichtig sind, wird die Umsatzsteuer letztendlich von Endverbraucher durch einen erhöhten Kaufpreis bezahlt. Dadurch haben Unternehmen keine Umsatzeinbußen, dennoch sind sie dafür verantwortlich, die Steuer an das Finanzamt abzuführen und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung einzureichen.
Als entscheidender Meilenstein in Richtung Steuergerechtigkeit wird die Einführung der Einkommensteuer im Jahr 1891 gesehen. Das Königreich Preußen führte in Deutschland erstmals eine Steuer ein, die Bürger abhängig von der Höhe ihres Einkommens belastet. Auch heute noch ist die Einkommensteuer ein wichtiger Bestandteil unseres Steuersystems, jedoch haben sich auch noch einige weitere Arten von Steuern entwickelt. Zur Berechnung der Steuern muss jeweils eine Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über verschiedene Arten von Steuererklärungen.
Gewerbesteuererklärung
Die Gewerbesteuererklärung wird von allen gewerbetreibenden Unternehmen, natürlichen und juristischen Personen eingereicht. Ob Unternehmen Gewerbesteuern zahlen müssen, ist dabei von der Gesellschaftsform abhängig. So müssen sind z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerlast hängt dabei stark vom Standort des Unternehmens ab, da der Gewerbeertrag unter anderem mit dem sogenannten Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird, um die Steuerlast zu berechnen.
Welche Arten von Steuererklärungen gibt es?
Einkommensteuererklärung
Einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein Einkommen erzielen. Die Einkommensteuer wird erhoben auf Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieben
- Selbstständiger Arbeit
- Nichtselbstständiger Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
In der Einkommensteuererklärung müssen daher alle Einkünfte aus diesen Quellen angegeben werden. Die Steuerlast ist zum einen abhängig von der Höhe des Einkommens und zum anderen von der Steuerklasse. Bürger mit niedrigem Einkommen müssen daher nur wenig Steuern oder sogar gar keine zahlen. Durch die Steuerklasse wird beispielsweise die höhere finanzielle Belastung von Alleinerziehenden berücksichtigt.
Mittlerweile muss die jährliche Einkommensteuererklärung nicht mehr umständlich mit Stift und Papier angefertigt werden, sondern kann auch elektronisch über ElsterFormular an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Noch einfacher ist es, wenn Sie bei uns Ihre Einkommensteuererklärung online abgeben. Füllen Sie dazu einfach unser Formular zur Einkommensteuererklärung aus. Wir beschäftigen uns dann eingehend mit Ihren Angaben, beraten Sie umfassend und übernehmen die endgültige Anfertigung der Steuererklärung und die Übermittlung an das Finanzamt für Sie.
Schenkungssteuererklärung
Wenn Geldbeträge verschenkt werden, muss das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über die Schenkung informiert werden. Sobald ein Freibetrag überschritten wurde, muss eine Schenkungssteuererklärung eingereicht werden und die Steuerlast wird berechnet. Dabei hängen sowohl die Freibeträge als auch die Steuerlast stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Je enger Schenker und Beschenkter miteinander verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger die Schenkungssteuer. Man kann im Übrigen frei entscheiden, ob Schenker oder Beschenkter die Steuer zahlt.
Erbschaftsteuererklärung
Im Fall einer Erbschaft ist der Erbe steuerpflichtig. Ähnlich wie bei der Schenkungssteuer hängen Freibeträge und Steuerlast stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Auch Immobilien müssen versteuert werden, wenn der Erbe nicht selbst für mindestens 10 Jahre darin wohnt.
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Für viele Privatpersonen und Unternehmen sind Steuererklärungen eine Herausforderung oder auch eine lästige Pflicht. Es ist nicht so einfach bei der Vielzahl von Steuererklärungen auf alle Fragen eine Antwort zu finden: Bin ich steuerpflichtig? Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wie kann ich Steuern sparen? Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
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