Honorar

Unsere Vergütung sollte vor allem fair und transparent sein. Egal ob Sie mit uns eine langfristige Geschäftsbeziehung eingehen oder uns nur einmal beauftragen, so gilt stets:

  • Klärung der wesentlichen Vergütungsfragen zu Beginn der Tätigkeit
  • Leistungserbringung zum Festpreis oder nach Aufwand mit einer Kostenschätzung
  • Regelmäßige (monatliche) Abrechnung oder Abrechnung der Leistung nach Fertigstellung (einmalig)
  • Vereinbarung des Abrechnungszeitpunkts
  • Spezialwissen und schnelle Recherche führen zu geringen Einarbeitungszeiten, so dass dies zu günstigen Konditionen für Sie, als Mandant, führt.

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Hier wird nach Gegenstandswerten (z.B. Steuererklärungen) oder mit einem Betragsrahmen (z.B. bei der Buchführung) sowie Zeitgebühr (z.B. Beratung) abgerechnet.

Lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberster Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

Kammern, Verbände & Genossenschaften

© 2024 - Wirtschaftsprüfer Steuerberater Diplom-Kaufmann Joachim Conzen
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